Nebenkosten bei einem Immobilienkauf in Griechenland

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Welche Nebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf in Griechenland an?

Als Käufer von Ferienhäusern, Wohnungen oder Grundstücken in Griechenland sind Sie mit dem Makler oder direkt mit dem Verkäufer handelseinig geworden. Der Kaufpreis steht, doch welche Nebenkosten kommen zusätzlich mit dem Immobilienkauf auf Sie zu?

Die Aussagen dazu im Internet sind häufig veraltet oder diffus dargestellt. In einigen Aufzählungen werden wichtige Posten gar nicht aufgeführt oder die Informationen sind unvollständig (Die MwSt. wird beispielsweise häufig gar nicht aufgeführt). Für unsere Mandanten und alle Interessierten haben wir, die in der Regel aufkommenden Nebenkosten eines Immobilienkaufs in Griechenland deshalb übersichtlich aufgestellt und daraus auch einen durchschnittlichen Prozentsatz für alle Kosten ermittelt, den Sie bei Ihrem nächsten Kauf in Griechenland auf den Kaufpreis anwenden können.

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Kostet die Immobilie 100.000 Euro, so müssen Sie bei 11 % Nebenkosten mit zusätzlichen 11.000 Euro rechnen. Bei höheren Kaufpreisen reduziert sich jedoch der Richtwert von 11%, weil einige Kosten beim höheren Kaufpreis prozentual geringer ausfallen. Für die Berechnung haben wir einen Kaufpreis von 100.000 Euro angesetzt, damit die Nebenkosten auch bei einem höheren Kaufpreis entsprechend einfach berechnet werden können. Mit dem Richtwert von 11 % befindet sich der Käufer auf der sicheren Seite und kann bei höheren Kaufpreisen eher mit einer geringeren Belastung rechnen.


Wir haben Ihnen hier die einzelnen Nebenkosten beim Haus- oder Immobilienkauf in Griechenland tabellarisch aufgestellt.

Nebenkosten% Betrag bei 100.000 KP
Makler  2 bis 3%2.240 Euro
Notar1,2%1200 + 300 = 1500 Euro
Grunderwerbsteuer3%3.000 Euro
Gemeindesteuer 3%90 Euro
Mehrwertsteuer 
(nur bei manchen Neubauten)
24%24.000 Euro
Bautechnischen Überprüfung Ab 400 Euro
Umschreibungskosten bei Kataster und Grundbuch 0,85%850 Euro
SteuerberaterkostenAb 250 Euro
Kosten für notarielle Vollmacht400 Euro
Kosten für Übersetzer / Dolmetscher300 Euro
Rechtsanwaltshonorar1,24% – 3,24%2.240 Euro
Gesamt 11.270 Euro
Gesamt prozentual Richtwert 11%

Anmerkungen:

MaklerInternationale Maklergesellschaften setzen höhere Provisionen an. Üblicher Wert sind in GR die 2,24%. Diese erhält der Makler vom Käufer und vom Verkäufer.
NotarEs handelt sich um einen Mittelwert. Bei höheren Kaufpreisen reduziert sich das gesetzlich festgelegte Honorar der Notare. Zum errechneten Honorar sind zusätzlich Kosten für Vertragsabschriften hinzuzurechnen in der Regel in Höhe von 300 Euro. 
GrunderwerbsteuerIst der Einheitswert höher, berechnet sich diese nach dem höheren Einheitswert. Bsp.: Ist der vereinbarte Kaufpreis 100.000 Euro der Einheitswert hingegen 200.000 Euro so beträgt die Steuer nicht 3.000 Euro, sondern 6.000 Euro. 
GemeindesteuerIn vielen Aufzählungen wird die Gemeindesteuer vollständig vergessen. Diese beträgt nur 3% der jeweils anfallenden Grunderwerbsteuer. Beträgt die Grunderwerbsteuer 3000 Euro, so fällt Gemeindesteuer in Höhe von 90 Euro (3000 X 3% = 90) an. 
MehrwertsteuerDiese fällt statt der Grunderwerbsteuer nur bei Neubauten an, die zum ersten Mal vom Bauträger verkauft werden. Aktuell ist die MwSt. für das Jahr 2021 ausgesetzt, wenn der Bauträger einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Bautechnischen ÜberprüfungFür den Verkäufer ist eine Bescheinigung der Baulichen Rechtmäßigkeit der Immobilie von einem Bauingenieur gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus empfiehlt es sich die Immobilie auch allgemein von einem eigenen Bauingenieur überprüfen zu lassen. Die Kosten dafür liegen zwischen 400 – 1000 Euro.  
Umschreibungskosten bei Kataster und GrundbuchDiese liegen zwar offiziell für Katasteramt bei ca. 0,475 % + MwSt. sowie ca. 100 € Kosten für Grundbuchamt, in der Regel resultiert daraus eine Gesamtbelastung für die Umschreibung von ca. 0,85%.
SteuerberaterkostenDer Steuerberater meldet den Immobilienerwerb beim Finanzamt und wird in der Regel als Zustellungsbevollmächtigter bestellt. Honorare für diese Leistungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Die 250 Euro stellen einen Mittelwert. 
Kosten für notarielle VollmachtEine notarielle Vollmacht wird in der Regel an den Rechtsanwalt erteilt, damit dieser in GR für den Käufer eine Steuernummer beantragen kann und weitere Vorbereitungen durchführen kann. Es handelt sich hier um einen Mittelwert. Bei einem griechischen Notar können die Kosten inklusive der Kosten für einen Dolmetscher höher ausfallen. In anderen Ländern kann die Vollmacht bei einem griechischen Konsulat oder bei einem Notar unterzeichnet werden, wobei die Kosten dort in der Regel bei 500 – 800 Euro liegen.  
Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten Ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragt, können Dolmetscher oder Übersetzungskosten bereits im Honorar enthalten sein. Andernfalls liegen solche Kosten bei ca. 30 Euro zuzüglich MwSt. pro Seite. Die aufgeführten 300 Euro sind ein Ausgangswert für das, was üblicherweise anfällt. Griechische Kaufverträge haben einen Umfang von mindestens 30 Seiten, so dass diese in der Regel nur summarisch übersetzt werden.  Ist eine vollständige Übersetzung gewünscht, fallen die Kosten erheblich höher aus.
RechtsanwaltshonorarJe nach Vereinbarung und Umfang der übernommenen Leistungen und Größe der Kanzlei bewegen sich die Honorare zwischen 1% – 3 % zuzüglich MwSt. Als Mittelwert werden vorliegend 2,24% angesetzt. 

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Rechtsanwaltsgesellschaft AP & Generalis jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung.

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