Griechenland setzt die MwSt. für fertiggestellte und noch nicht abverkaufte Neubauten, sowie für aktuell noch zu errichtende Neubauten bis zum 31.12.2022 aus.
Kaufinteressenten haben die Möglichkeit aktuell Neubauten ohne die besonders hohe MwSt. von 24% des vereinbarten Kaufpreises zu erwerben und müssen stattdessen nur die in Griechenland noch sehr geringe Grunderwerbsteuer von 3% des Kaufpreises entrichten.
Bis vor Kurzem war in Griechenland beim Erwerb von Neubauten die Entrichtung von MwSt. in Höhe von 24% des vereinbarten Kaufpreises zwingend vorgesehen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro war damit der Käufer zur Zahlung von zusätzlichen 72.000 Euro an MwSt. verpflichtet. Gerade beim Verkauf an Privatpersonen entwickelte sich diese Besteuerung zu einem absoluten Investitionshindernis.
Mit einer Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2019 (Art. 39 des Gesetzes 4646/2019) wurde die MwSt. für fertiggestellte und noch nicht abverkaufte Neubauten, sowie für aktuell noch zu errichtende Neubauten bis zum 31.12.2022 ausgesetzt.
Die Aussetzung der MwSt. gilt auch für ältere Neubauten solange die Bauträger, die seit längerem fertiggestellten Bauten bis zum 12.6.2020 entsprechend gemeldet und die Aussetzung der MwSt. für diese Bauten beim Finanzamt beantragt haben.
Für Kaufinteressent bedeutet dies, dass sie aktuell auf einen relativ großen Bestand von Neubauten (bzw. noch in den letzten Jahren fertiggestellten Bauten) zu einem erheblich ermäßigten Kaufpreis zurückgreifen können. Statt der 24 % MwSt. fällt für den Erwerb eines solchen Neubaus nunmehr nur noch die wesentlich geringere Grunderwerbsteuer von 3% und die Gemeindesteuer die lediglich weitere 3% der Grunderwerbsteuer ausmacht. Faktisch ermäßigen sich die Erwerbsnebenkosten damit um fast 21%.
Beim Erwerb eines Neubaus in Griechenland fallen damit aktuell nur noch folgende Nebenkosten an:
Nebenkosten | Alte Regelung: Nebenkosten Erwerb von Neubau zum Kaufpreis von 300.000 Euro bis 2019 | Neue Regelung: Nebenkosten bei Erwerb von Neubau zum Kaufpreis von 300.000 Euro ab 2020 – 2022 |
MwSt 24 % | 72.000 Euro | keine |
Grunderwerbsteuer 3% | keine | 9.000 Euro |
Gemeindesteuer 3% der Grunderwerbsteuer | keine | 90 Euro |
Grundbuch und Katasteramt ca. 0,5 % | 1.500 Euro | 1.500 Euro |
Notarkosten ca. 1,2% | 3.600 Euro | 3.600 Euro |
Gesamt | 77.100 Euro | 14.190 Euro |
Ersparnis | 77.100 – 14.190 = 62.910 Euro |
Zu den oben genannten Kosten sind noch Makler und Rechtsanwaltskosten hinzuzurechnen. In der Regel liegen jedoch nach dieser Reform die gesamten Nebenkosten (inklusive Makler und Anwaltskosten) für den Erwerb eines Neubaus in Griechenland aktuell unter 10% des Kaufpreises.
Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AP & Generalis für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) jederzeit zur Verfügung.
Neueste Kommentare