Mit rund 300 Sonnentagen im Jahr gilt Kreta als sonnigste Insel des Mittelmeers und ist ein attraktives Ziel für Auswanderer – ganz besonders für Seniorinnen und Senioren. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie ganz oder teilweise auf Kreta leben wollen?
In unserem Beitrag „Im Alter auf Kreta leben – Teil 1“ erfahren Sie, worüber Sie sich vor einer Auswanderung Gedanken machen sollten und was Kreta als Auswanderungsziel für Seniorinnen und Senioren so beliebt macht. Eine Verlegung des Wohnsitzes bringt allerdings auch für ältere Menschen insbesondere in der ersten Zeit einiges an bürokratischer Aufgaben mit sich.
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie das Recht, drei Monate ohne Registrierung in Griechenland zu leben – vorausgesetzt, Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wollen Sie länger als drei Monate bleiben, benötigen Sie eine Meldebescheinigung, die Ihnen von der Polizeidienststelle des Aufenthaltsgebiets ausgestellt wird. Notwendige Voraussetzung für einen längerfristigen Aufenthalt in Griechenland ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Bezug ausreichender Einkünfte. Erfüllen Sie diese Bedingungen, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis über fünf Jahre erteilt, die auf Antrag verlängert werden kann. Mehr Informationen darüber finden Sie bei der Europäischen Kommission.
Rente
Rentnerinnen und Rentner sollen im Ausland genauso sozial abgesichert sein wie zu Hause. In Griechenland gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme der EU-Länder koordiniert. Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Die Deutsche Rentenversicherung überweist Ihnen Ihre Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. Verlegen Sie als Rentnerin oder Rentner Ihren Hauptwohnsitz vollständig nach Kreta, zieht Ihre Rente mit und Sie erhalten weiterhin Ihre volle Rente. Einzige Ausnahme laut der Deutschen Rentenversicherung: Sie erhalten bisher eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern, weil der Arbeitsmarkt in Deutschland für Sie verschlossen ist. In diesem Fall kann es zu Einschränkungen kommen. Die Deutsche Rentenversicherung ist Ihre Anlaufstelle bei offenen Fragen.
Wohnen Sie nicht mehr in Deutschland, überprüft der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung einmal jährlich, ob Sie noch leben. Diese sogenannte Lebensbescheinigung erhalten Sie meist Mitte des Jahres. Normalerweise müssen Sie diese von Behörden, Rentenversicherungsträgern sowie Geldinstituten oder den deutschen Auslandsvertretungen bestätigen lassen und zurücksenden. Aufgrund der Pandemiesituation führen jedoch die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung das vereinfachte Verfahren bei der Abgabe von Lebensbescheinigungen auch 2021 fort. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde oder amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland ist 2021 nicht erforderlich. Sie können die Lebensbescheinigungen selbst ausfüllen und direkt an die Deutsche Post AG senden.
Krankenversicherung
Ihre Krankenversicherung in Deutschland bleibt bei einem Umzug nach Kreta bestehen unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten und in Griechenland keinen eigenen Leistungsanspruch aus der dortigen Krankenversicherung (z. B. aufgrund einer Beschäftigung) haben. Sie werden in Griechenland nicht zusätzlich krankenversichert und zahlen weiterhin die Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse in Deutschland. Für Seniorinnen und Senioren, die auf Kreta leben und eine Rente aus Deutschland und Griechenland beziehen (Mehrfachrentnerinnen und -rentner), endet die deutsche Pflicht-Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt in Deutschland krankenversichert waren. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland hat zudem eine informative und umfangreiche Broschüre zusammengestellt.
Pflegeversicherung
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung auch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Es bestehen jedoch versicherungsrechtliche und leistungsrechtliche Vorschriften: So muss eine Versicherung in der Pflegeversicherung in Deutschland bestehen, während sich der Pflegebedürftige in einem anderen EWR-Staat aufhält. Die Aufenthaltsdauer spielt dabei keine Rolle. Leistungsrechtlich ist wichtig, dass der Pflegebedürftige in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in Deutschland versichert gewesen ist. Versicherungszeiten, die in einem anderen EWR-Staat bestanden haben, werden anerkannt. Das bedeutet, wer im Ausland lebt und pflegebedürftig ist, bekommt Pflegegeld bezahlt, hat jedoch keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen wie die Betreuung durch einen ambulanten oder einen stationären Pflegedienst.
Bankkonto
Für die Deutsche Rentenversicherung ist es unwichtig, ob Ihre Rente auf ein deutsches oder ein griechisches Konto überwiesen wird. Sie benötigt lediglich Ihre Bankverbindung wie die internationale Bankleitzahl (BIC), die internationale Kontonummer (IBAN) und eine Zahlungserklärung, auf der auch die Bank die Kontoverbindung bestätigt. Die Überweisungskosten werden von der Deutschen Rentenversicherung getragen. Bankspesen und Kursverluste bei Ihrer Bank müssen Sie jedoch selbst tragen. Das Eröffnen eines griechischen Bankkontos erleichtert Zahlvorgänge vor Ort (Miete, Einkommen, Steuern etc.), ist jedoch mit bürokratischem Aufwand verbunden. Sie benötigen dafür meist eine griechische Steuernummer, die beim griechischen Finanzamt oder im griechischen Konsulat in Deutschland beantragt werden kann. Bei manchen Banken ist außerdem eine notariell beglaubigte Ausweiskopie notwendig oder eine Mindesteinzahlung, deren Höhe unterschiedlich ausfallen kann. Informieren Sie sich am besten vorab – so ersparen Sie sich unnötige Wege.
Internationales Erbrecht
Zum Schluss noch ein Thema, über das ungern gesprochen oder nachgedacht wird: Was geschieht mit dem Erbe im Todesfall? Das Erben und Vererben über Grenzen hinweg ist komplex. Im Jahr 2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) in Kraft getreten, nach der der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Erbfalls entscheidet, welches Erbrecht angewendet wird. Für deutsche Staatsangehörige, die nach Kreta auswandern, gilt also im Erbfall griechisches Erbrecht. Es gibt allerdings auch zahlreiche Ausnahmen oder zusätzliche Regelungen. Unser Tipp: Machen Sie sich bei einem Umzug ins Ausland Gedanken darüber, wie Sie mit Ihrem Nachlass verfahren wollen. Einmal nachhaltig geregelt lässt sich das Thema getrost weglegen und ab dann heißt es nur noch: Genießen Sie Ihr Leben auf der Sonneninsel Kreta.
Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, sind aber rechtlich unverbindlich. Stand: Juli 2021
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